Ein Netz, in dem nicht mehr die großen Plattformen alles beherrschen: Das ist eine der Visionen des sogenannten Web3. Malte Engeler kommentiert, warum dieses Versprechen vergiftet ist und warum das Web3 wohl nicht zu mehr Gerechtigkeit beiträgt.
Unter dem Sammelbegriff Web3 wird ein „neues Internet“ erträumt. Sein Versprechen: Wir erobern das Internet von den großen Plattformen zurück, die es wie Feudalherren beherrschen. Das Web3 wird uns zu gleichberechtigten Inhaberinnen eines freien Netzes machen.
Dieses Ziel wollen die Web3-Anhängerinnen durch den flächendeckenden Einsatz von Blockchains erreichen. Bisher unterliegt jeder Kommentar auf Facebook, jedes Selfie auf Instagram und jedes auf YouTube veröffentlichte Video weitgehend den Nutzungsbedingungen von Facebook, Google und Co. Wer diese Inhalte nutzen, wer Kopien erstellen und wer sie löschen darf, bestimmen oft die Plattformen, auf denen sie geteilt und veröffentlicht werden. Das macht uns – so die nicht von der Hand zu weisende Kritik der Web3-Community – zu „Gästinnen im eigenen Haus“.
Das Versprechen des Web3
Das Web3 soll das ändern, indem es jeden denkbaren digitalen Inhalt in eine spezielle, dezentrale Datenstruktur einträgt, die keine nachträglichen Änderungen oder Löschungen mehr zulässt, kurz: Blockchains. Sie bilden Rückgrat und Fundament des Web3. „Web3“ ist dabei ein Sammelbegriff, in dem viele technische Konzepte und politische Motive zusammenfließen. Für eine umfangreiche Darstellung verweise ich auf die Ausführungen des Autors und Informatikers tante.
Für die Zwecke dieses Artikels ist nur wichtig, die Grundidee des Web3 zu verstehen. So ähnlich wie wir in der „analogen Welt“ jedes Stück Land in ein Grundbuch eintragen, werden im Web3 digitale Inhalte in Blockchains eingetragen und einer Besitzerin zugeordnet. Inhalte werden aber nicht nur einer Besitzerin zugeordnet, sie können auch übertragen werden. Den Gegenstand einer Transaktion nennt man Token.
Im Web3 kann alles ein Token sein: Ein Tweet, ein Blog-Kommentar, ein Emoji oder der Hut einer Spielfigur in einer Onlinewelt. In den Medien ist im Moment vor allem von sogenannten „Non Fungible Tokens“ (NFT) zu hören. Mit ihnen sollen „Verfügungsrechte“ an digitaler Kunst zertifiziert werden.
Grundsätzlich lässt sich aber alles, was wir im Web3 tun, als Tokens einer Person zuordnen und übertragen. Die Inhalte, die wir auf Facebook, Instagram und TikTok posten, gehören – so die Idee – dann endlich uns statt den Plattformen. Das Web3 lockt also nicht nur mit Versprechen von Freiheit und Autonomie, sondern auch mit Wohlstand in der digitalen Welt.
Aber diese Versprechen des Web3 sind vergiftet. Das Web3 transportiert die Ungleichheit der analogen Wohlstandsverteilung in die digitale Welt und hat obendrein noch das Ende von Anonymität im Netz im Schlepptau.
Freiheit für wenige, Abhängigkeit für viele
Verfechterinnen des Web3 ignorieren die Ungleichheit, die das Web3 mit sich bringen würde. Inhalte werden über Tokens zwar umfassend einzelnen Verfügungsberechtigten zugeordnet, ganz so als würde man die wilde Prärie des unberührten Internets sauber einzäunen. Diese metaphorischen Zäune und die mit ihnen ausgedrückten Verfügungsrechte sind praktisch aber zunächst noch wertlos.
Als Vergleich: Jede von uns kann sich bei Google Maps einen Screenshot der Nachbarschaft erstellen und über jedes Haus im Screenshot „Meins“ schreiben. Nicht mehr passiert im Web3: Jemand schreibt in eine Datenbank (auf den Screenshot), dass ein Token (das auf dem Screenshot sichtbare Haus) übertragen wurde. Daraus folgt offensichtlich noch längst keine echte Verfügungsgewalt über die derart einverleibten Häuser.
Es fehlt die Macht, die so erfundene Verfügungsgewalt auch durchzusetzen, beispielsweise indem die Bewohnerinnen aus den Häusern geworfen würden. Rechte sind auch in der digitalen Welt nur so viel wert, wie die Herrschaftsgewalt, die ihnen – notfalls mit Gewalt – Wirksamkeit verleiht.
In einem Rechtsstaat ist diese Macht dem staatlichen Gewaltmonopol anvertraut. Der Staat setzt aber nur solche Rechte durch, die er auch anerkennt. Verfügungsbefugnisse über Grundstücke richten sich nach den Eintragungen im Grundbuch, die Verfügungsrechte über Unternehmen folgen aus dem Unternehmensregister. Ein solches Gewaltmonopol kennt das Web3 bisher nicht.
Es gibt keine Autorität, die entscheidet, welche Einträge in welchen Blockchains welche Verbindlichkeit haben. Jede digitale Bilddatei, deren Verfügungsbefugnis aktuell über ein NFT zertifiziert wird, kann (noch) via Rechtsklick kopiert und gespeichert werden. Eine rechtliche Handhabe gibt es dagegen nicht. Die mittels NFT einer bestimmten Person zugewiesenen Rechte sind bisher kaum (staatlich) durchsetzbar. Sie existieren einzig als Eintrag in einer Blockchain. Und Blockchains gibt es viele, ebenso wie Einträge darauf.
Das Web3 funktioniert also nur, wenn das ihm innewohnende Versprechen einer – in Blockchain-Einträgen sichtbaren – Verfügungsbefugnis auch durchgesetzt werden kann. Nur dann erhält das über Blockchain-Einträge transferierte Token überhaupt einen Wert. Dieser Wert entsteht erst, wenn für den Gebrauch oder Konsum des Tokens (ein Bild, Video oder ein Stück Text) ein Gegenwert verlangt werden kann. Und das wird schwer, solange es frei kopierbar bleibt.
Das Web3 und seine Blockchains sollen genau das verhindern, indem der nicht gestattete Gebrauch als Verletzung der – in Blockchain-Einträgen verbrieften – ausschließlichen Verfügungsbefugnis verhindert werden kann. Diese dem Web3 innewohnende Erschließung des Internets ist technisch nichts anderes als das, was Juristinnen Dateneigentum nennen würden.
Dieses Eigentumsversprechen des Web3 ändert aber nichts an dem Mechanismus, wie wir Eigentum verteilen – egal ob in staatlichen Registern oder in Blockchains dokumentiert. Auch das Web3 unterliegt den Gesetzen des freien Marktes. Historisch hat sich dieser Verteilungsmechanismus eher nicht als besonders geeignet erwiesen, um Ressourcen fair und gleich zu verteilen. Im Gegenteil weckt das Web3 bedrohliche Erinnerungen an historische Ereignisse, in denen die Aneignung ehemals eigentumsfreier Bereiche zu ungeheurer Konzentration von Eigentum in der Hand weniger geführt hat.
Im 16. und 17. Jahrhundert etwa führte die eigentumsrechtliche Einhegung von landwirtschaftlichen Gemeindeflächen durch feudale Grundherren in England zu einer immensen Konzentration von Eigentum bei wenigen und zu großer Armut in der allgemeinen Bevölkerung. Diese Konzentration von Verfügungsgewalt in der Hand weniger wird von Marx als „Ursprüngliche Akkumulation“ bezeichnet. Das Web3 ist nichts anderes, es wäre die ursprüngliche Akkumulation des World Wide Web.
Es gibt wenig Anhaltspunkte dafür, dass das digitale Eigentum des Web3 nicht in gleicher Weise ungleich verteilt sein wird wie das Eigentum an Land und Unternehmensanteilen in der analogen Welt. Das neue Internet wird den gleichen Investorinnen gehören wie das alte, mahnt der ehemalige Twitter-CEO Jack Dorsey.
Allein die technische Möglichkeit, im Web3 digitale Inhalte eindeutig einzelnen Eigentümerinnen zuzuordnen, heißt nicht, dass dieses – gerade gewonnene – Eigentum auch bei ihnen bleibt. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie meine Tweets, Likes und Stories, mein Profilbild oder meine Spielfigur zwar zunächst mein Eigentum sind, aber im Rahmen von Nutzungsbedingungen unmittelbar an die großen Plattformen übertragen werden müssen.
Mein in Blockchains erfasstes digitales Leben gehört eben nur so lange mir, wie Twitter, Facebook oder YouTube mich aufgrund ihrer unveränderten Marktmacht nicht zwingen, es in Form von Tokens an die ehemaligen Feudalherren zu übertragen und mich damit in digitale Leibeigenschaft zu begeben. Die durch das Web3 verheißene Freiheit des Eigentums wird so auch im Blockchain-Land alsbald zur Freiheit vom Eigentum.
Das Ende der Anonymität
Eng mit dem vergifteten Versprechen der Verfügungsmacht verbunden ist die Gefahr für die digitale Anonymität. Denn das Web3 weist nicht nur allen digitalen Inhalten eine Verfügungsberechtigte zu, sondern ermöglicht auch Transaktionen bezüglich dieser Inhalte. Wenn die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse und ihr Transfer einen wirtschaftlichen Wert haben sollen, müssen sie – wie oben erklärt – in letzter Konsequenz auch in der analogen Welt durchsetzbar sein. Übersetzt heißt das aber nichts anderes, als dass eine Zuordnung der Verfügungsrechte des Web3 zu natürlichen Personen möglich sein muss.
Zwar müssen die Besitzzertifikate auf den Blockchains des Web3 die dahinter stehenden Personen nicht selbst identifizieren, eine Zuordnung der damit verbrieften Befugnisse muss aber jedenfalls – notfalls mit weiterem Zusatzwissen – möglich sein. Das Web3 setzt damit voraus, dass das neu geschaffene Eigentum an digitalen Inhalten, Kommentaren und Social-Media-Posts immer einer natürlichen Person zugeordnet werden kann. Die Datenschutz-Grundverordnung nennt die Informationen, die so eine Zuordnung erlauben, personenbeziehbare Daten.
Die besondere Bedrohung für die Anonymität im Netz liegt im Web3 nun darin, dass praktisch alles Gegenstand von Eigentumszuweisungen und Transaktionen sein soll. Darin liegt gerade eines der Ziele des Web3. Der Autor tante schrieb dazu in seiner genannten Analyse: „Es gibt Bereiche unseres digitalen Lebens, die wir aktuell nicht verkaufen können, aber genau das soll geändert werden“.
Das Web3 fügt sich damit nahtlos in Bestrebungen ein, jeden Aspekt des menschlichen Lebens wirtschaftlich erschließen zu können. Jeff Bezos etwa wird von Analystinnen attestiert, er habe einen Masterplan. Dieser Masterplan bestehe darin, praktisch jede denkbare Dienstleistung gegenüber jederfrau zu vermitteln.
Egal ob Versicherungen, Internetzugang, Lebensmittel im Supermarkt oder gar unsere Atemluft: Jedes denkbare menschliche Bedürfnis wird wirtschaftlich erschlossen, um dann an den finanziellen Transaktionen – den Bezahlungen dieser Leistungen – beteiligt zu werden.
Das Web3 eröffnet solchen Plänen völlig neue Räume, denn im vollendeten Web3 gibt es keine Inhalte mehr, für die nicht auch eine Eigentümerin definiert ist. Inhalte, die niemandem gehören, die einen gemeinschaftlichen Wert darstellen, verschwinden. Ein Kommentar unter diesem Artikel würde ebenso in einer Blockchain vermerkt wie ein zitierender Tweet in sozialen Netzwerken oder ein entsprechender Wikipedia-Beitrag. Alles hat eine Eigentümerin, über alles wird in Form von Tokens in Blockchains Buch geführt, alles wird einer bestimmten Person zugewiesen.
Kurz gesagt: Das Web3 ist ein Netz der ständigen Identifizierbarkeit seiner Nutzerinnen. Die schon jetzt unter Beschuss stehende Pflicht, die Nutzung von Internetdiensten auch anonym zu ermöglichen, wäre im Web3 rein aus technischen Gründen endgültig Rechtsgeschichte.
Das Web3 ist deshalb ein vergiftetes Versprechen. Oder wie der Journalist Patrick Beuth es formulierte: Es ist das Internet, das es zu verhindern gilt.
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